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Leistungen
Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ansprüche stellen wir Ihnen unseren hohen Leistungsstandard in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung einschließlich betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung mit folgendem Leistungsangebot zur Verfügung:
Wirtschaftsprüfung
Die Prüfung von Jahresabschlüssen und Abrechnungssystemen ist ein Schwerpunkt unserer Dienstleistungen. Als Abschlußprüfer führen wir neben gesetzlichen Pflichtprüfungen von Gesellschaften, Konzernen und sonstigen Institutionen auch freiwillige Prüfungen und Sonderprüfungen unterschiedlichster Art durch, so z.B. Sonderprüfungen betreffend
- Gründungen und Umwandlungen
- Kapitalerhöhungen und Sacheinlagen
- Bilanzierung nach IFRS/IAS
- Bankdepotprüfungen
- Internen Kontrollsystemen, Rechnungswesen und EDV
- Due Diligence
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Der grüne Punkt
- Ordnungsmäßigkeitsprüfungen
- Prüfungsnahe Tätigkeiten (z.B. Aufbau und Organisation des IKS und des Risikomanagements)
- etc.
Ergänzend werden unsere Wirtschaftsprüfer regelmäßig als gerichtlich bestellte Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten beauftragt.
Steuerberatung
Als Steuerberater sehen wir unsere Hauptaufgabe in einer individuellen laufenden Betreuung in allen steuerlichen Angelegenheiten, in der Vertretung unserer Mandanten bei Finanzbehörden und bei Finanzgerichten sowie in der Mitwirkung bei der optimalen steuerlichen Gestaltung unternehmerischer und privater Vorhaben, u.ä.
- Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen nebst Erläuterungsberichten
- Betreuung bei Betriebsprüfungen
- Gutachterliche Stellungnahmen zu steuerlichen Streitfragen
- Beratung über steuerliche Auswirkungen geplanter wirtschaftlicher Entscheidungen
- Steuergünstige Rechtsformänderungen
- Nachfolgeregelungen
- Steuerplanrechnungen
- Zoll- und Verbrauchsteuerberatung (z. B. Energiesteuerrückerstattung)
- Beratung im internationalen Steuerrecht
- Aktuelle und regelmäßige Informationen über steuerliche Entwicklungen
- etc.
Rechtsberatung
Im Rahmen unserer laufenden Mandatsbetreuung bieten wir Ihnen unsere Betreuung an z.B. für
- Gesellschaftsverträge
- Umstrukturierungen
- Verfügungen von Todes wegen (z.B. Erbverträge, Te-stamentsvollstreckung)
- Ehegattenverträge
- etc.
Durch Herrn Alexander Hengstler als Fachanwalt für Steuerrecht, der in unseren Räumen tätig ist sowie unser ergänzendes Netzwerk an Fachanwälten sind wir in der positiven Lage, unsere Mandanten aus einer Hand in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zu betreuen.
Für spezielle Fragestellungen suchen wir frühzeitig den Kontakt zu den beurkundenden Notaren, mit denen wir in unserer Region regelmäßig vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Treuhandwesen
Als Wirtschaftsprüfer sind wir von Berufs wegen mit der Verwaltung fremden Vermögens beauftragt, so z.B.
- Halten von Gesellschaftsanteilen
- Testamentsvollstreckung
- Nachlaßverwaltung
- etc.
Unternehmensberatung
Zu den Schwerpunkten unserer Unternehmensberatung zählen die Mitwirkung bei Unternehmensübernahmen und -verkäufen, bei Beteiligungen und Kooperationen, die Beratung bei Neueinrichtung oder Verbesserung von Controlling, Rechnungswesen und Kostenrechnung sowie bei der Erstellung von Businessplänen. Spezialgebiete sind exemplarisch zu nennen:
- Unternehmensbewertungen (z.B. nach IDW S1)
- Einführung von IFRS/IAS
- MBO-Beratung
- Existenzgründungsberatung
- Sanierungsberatung
- Analysen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Finanzierungsberatung bzw. Corporate Finance
(Strukturierung und Optimierung der Finanzierung von Unternehmen, Begleitung von Bankengesprächen)
- Vorbereitung auf das Rating (Basel II)
- Unterstützung bei Planung und Erstellung von Budgets
- Einrichtung von internem und externem Berichtswesen
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Wirtschaftlichkeitsgutachten
- Restrukturierung
- etc.
Büroservice
Flexibler Büroservice im Umfang abhängig von den vielfältigen Anforderungen unserer Mandanten so z. B.
- ordnungsmäßige Vorbereitung der Unterlagen für die Finanzbuchhaltung/den Steuerberater
- Reisekostenabrechnung
- Kassenbuchführung nach gesetzlicher Vorgabe (manuell/EDV)
- Debitoren/Kreditoren/OPOS-Verwaltung (Abstimmung)
- Abstimmung von ungeklärten Posten der Finanzbuchhaltung
- Betreuung der Rechnungslegung für geleistete/erhaltene Anzahlungen (Abschlagsrechnungen) und Schlußrechnungen
- Liste halbfertiger Arbeiten für Bestandsveränderungen erstellen
- Inventur
(Vorbereitung/Durchführung/Auswertung/Bewertung)
- Ansprechpartner für Steuerberater
- Zahlungsvorgänge nebst Folgetätigkeiten incl. Mahnwesen
- Sekretariatsdienst incl. Telefondienst und Schriftverkehr
- etc.
Buchhaltung für Lohn und Finanzen
Zur Vervollständigung unseres Dienstleistungsangebotes bieten wir kleineren und mittelständischen Unternehmen einen umfangreichen EDV-Buchhaltungs-Service mit eigenem EDV-Netzwerk im Haus und kurzer Bearbeitungszeit an, der insbesondere folgende Leistungen umfaßt:
- Finanzbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung und -abrechnung einschließlich Individualabrechnungen
- Kostenrechnung
- Kontierungsarbeiten
- Branchenvergleiche
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Statistiken
- etc.
Sonstige Beratung
Als Berater der Wirtschaft ist es unser Anliegen, unsere vielseitigen branchenübergreifenden Erfahrungen und Kenntnisse für unsere Mandanten einzusetzen. Wir übernehmen u.a. auch
- EDV-Beratung/Prüfung der rechnungslegungsorientierten IT (DV Revision)
- Mithilfe bei der Personalauswahl von Führungskräften
- Ausarbeitungen zur betrieblichen Altersversorgung
- Betriebswirtschaftliche Gutachten
- Interne Revision (z.B. zur Unterstützung der Geschäftsführung und /oder der Gesellschafter etc.)
- Standortoptimierung (Deutschland : Polen)
- etc.
Beratung in Spezialgebieten
- Polen
Mit der Osterweiterung der Europäischen Union haben wir unsere Beratungsleistungen, unterstützt durch unsere langjährige Mitarbeiterin, Frau Regina Slezinska-Gaag (Magister der Rechtswissenschaften (Krakau), Master of Law (Heidelberg)), u.a. nach Polen orientiert. Durch unsere landesspezifischen Kenntnisse sowie die ortsansässigen und zuverlässigen Partner konnten wir seit 2004 exzellente Ansiedlungsprojekte deutscher Unternehmen in Polen helfen zu realisieren, ohne daß Sprachbarrieren bestehen.
- Kameralistik/Doppik - Umstellungsprozeß der Industrie- und Handelskammern, Kommunen und Gebietskörperschaften
Seit dem Jahr 2000 begleiten wir den Umstellungsprozeß zur Doppik bei fünf Industrie- und Handelskammern beratend. Darüber hinaus betreuen wir aktuell eine Modellkommune und drei weitere Kommunen einschließlich der erfolgreichen Prüfung der Eröffnungsbilanz einer Pilotkommune für Sachsen-Anhalt durch das Rechnungsprüfungsamt.
Aufgrund dieser langjährigen Spezialisierung sind in unserem Hause 2 Wirtschaftsprüfer, 3 Steuerberater und 2 weitere fachliche Mitarbeiter mit dem Umstellungsprozeß Kameralistik/Doppik vertraut.
Über unsere auftragsbezogene Arbeit hinaus nehmen wir regelmäßig Stellung zu fachlichen Themen in der Literatur bzw. im Rahmen von Vortragsveranstaltungen.
Daneben arbeiten wir auch bezüglich anderer Themen eng mit der Hochschule Harz (www.hs-harz.de) zusammen, indem wir z. B. Studenten Doppik-Praktika anbieten, regelmäßige Doppik-News an Kommunen verschicken werden, die von der Hochschule Harz eingerichtete Internetplattform gemeinsam auswerten sowie hierzu Fachfragen erörtern, Formblätter entwickeln und gemeinsam ein Kontierungs-Handbuch für Kommunen erstellen. Die rechtlichen Grundlagen der Doppik in Sachsen-Anhalt unterscheiden sich dabei nur punktuell von den Regelungen in Rheinland-Pfalz.
Honorarfragen
Wir orientieren uns bei unseren Steuerberatungstätigkeiten an den Grundsätzen der allgemeinen Steuerberatergebührenverordnung.
Bei Sonderfragen sowie im Bereich der Wirtschaftsprüfung vereinbaren wir mit Ihnen ein individuelles Honorar, das sich vorrangig an unserem Zeitaufwand orientiert.
Auch bei unserer Honorargestaltung sind wir an einer langfristigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unserer Mandantschaft im hohen Maße interessiert. Scheuen Sie sich nicht, auch bei diesem Thema direkt die Geschäftsführung anzusprechen, wenn Sie Rückfragen oder Zweifel haben.

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